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Die FlossordnungBefahren der FlossländeDie Floßlände darf nur im Schrittempo befahren werden und die Busmotoren müssen während des Wartens auf die Gäste abgestellt werden. KleidungFür die Floßfahrt empfehlen wir Ihnen sportliche Kleidung und festes Schuhwerk. Bitte bringen Sie gegebenenfalls Regenkleidung mit. Wir müssen Sie darauf hinweisen, daß ein Betreten des Floßes oder ein Aufenthalt auf dem Floß ohne Schuhe unzulässig ist. Auf dem FlossDen Anweisungen des Flößers und seiner Flößergesellen ist unbedingt Folge zu leisten. Hunde sind nicht zugelassen. Es ist nicht erlaubt, einen anderen Teilnehmer der Floßfahrt ins Wasser zu stoßen. Baden ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Floßführers gestattet, der über eventuelle Untiefen der Isar Bescheid weiß. Kinder auf dem FlossFür Kinder muss eine erziehungsberechtigte Person vorhanden sein, die für das Verhalten der Kinder haftet. Insbesondere sollen Kinder unter 8 Jahren nicht mitgenommen werden. |